Informationen über medizinische Rehabilitation
Darauf haben Sie Anspruch
Jedes Mitglied der Sozialversicherungen hat nach dem SGB IX ein Recht auf notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die medizinische Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am Leben teilhaben zu können.
Der Antrag
Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt beantragt werden. Hierzu benötigen Sie ein befürwortendes ärztliches Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt. Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger.
Bei einer Anschlussheilbehandlung im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses den Antrag.
Die Kosten
Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine medizinische Rehabilitation. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Sozialversicherungsträger die Kosten für welche Patienten zu tragen hat:
- Für Patienten, die krankenversichert sind, aber keine Rentenbeiträge einzahlen, kommen die Krankenkassen auf.
- Für Patienten, die einen Arbeitsunfall hatten, übernehmen die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die Kosten.
- Bei Beamten ist die Beihilfestelle Kostenträger.
- Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte tritt das Versorgungsamt ein.
Die Kostenträger
Die Kostenträger der Klinik im Kurpark sind:
- alle gesetzlichen Krankenkassen
- private Krankenkassen
- die Beihilfestelle und die Versorgungsämter.