Informationen über medizinische Rehabilitation

Darauf haben Sie Anspruch

Jedes Mitglied der Sozial­ver­sicherungen hat nach dem SGB IX ein Recht auf notwendige Maß­nahmen zur Erhaltung, Besserung und Wieder­her­stellung der Gesundheit und Leistungs­fähigkeit. Die medi­zinische Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am Leben teil­haben zu können.

Der Antrag

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt beantragt werden. Hierzu benötigen Sie ein befürwortendes ärztliches Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt. Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger.


Bei einer Anschlussheilbehandlung im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses den Antrag.

Die Kosten

Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine medizinische Rehabilitation. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Sozial­versicherungs­träger die Kosten für welche Patienten zu tragen hat:


  • Für Patienten, die krankenversichert sind,
aber keine Rentenbeiträge einzahlen, kommen die Krankenkassen auf.

  • Für Patienten, die einen Arbeitsunfall hatten, übernehmen die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die Kosten.

  • Bei Beamten
ist die Beihilfestelle Kostenträger.

  • Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte
tritt das Versorgungsamt ein.

Die Kostenträger

Die Kostenträger der Klinik im Kurpark sind:


  • alle gesetzlichen Krankenkassen

  • private Krankenkassen

  • die Beihilfestelle und die Versorgungsämter.


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